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Nützliche Informationen zu Medikamentenzuzahlungen, Zuzahlungsbefreiung und dem grünen Rezept

Zuzahlungsbefreiungsrechner

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie mit diesem Zuzahlungsbefreiungsrechner die Möglichkeit Ihre jährliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen zu ermitteln. Sollte Ihr Eigenanteil diese Grenze übersteigen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

Für die Berechnung sind folgende Angaben nötig:

  • Brutto-Einkommen
  • Summe der bisher in diesem Jahr geleisteten Zuzahlungen
  • Familienstand
  • Anzahl der Kinder
  • Angehörige
  • sozialer Status
  • Status als chronisch Kranker

Anschließend auf "Berechnen" klicken und fertig. Sie erhalten auch Empfehlungen, wann Sie sich zur weiteren Klärung mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen sollten. Das Ergebnis der Berechnung kann dazu, zusammen mit einem Musterbrief, an Ihre Krankenkasse ausgedruckt werden.

Zuzahlungsbefreiungsrechner starten

Ihre Angaben für den Zuzahlungsbefreiungsrechner sind anonym. Wichtig für die Befreiung ist, heben Sie jede Ihrer Quittungen auf!

grünes Rezept

grünes Rezept

Rezeptfreie bzw. nicht verschreibungspflichtige Medikamente (OTC-Präparate) werden im Normalfall nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet, aber seit dem 01.01.2012 besteht auch hier die Möglichkeit, u.a. durch Einreichen des grünen Rezeptes, die Kosten für das Rezeptfreie Medikament erstattet zu bekommen. Hierbei handelt es sich allerdings um eine freiwillige Leistung und nicht jede gesetzliche Krankenkasse erstattet jedes Medikament.

Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit sich weiter über das grüne Rezept zu Informieren, sie können überprüfen ob ihre Krankenkasse Gebühren für Rezeptfreie Medikamente rückerstattet und was für die Rückerstattung zu beachten ist. Erstattet meine Krankenkasse nicht verschreibungspflichtige Medikamente?

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr erhalten auch weiterhin OTC Arzneimittel erstattet.

 Vom 06. bis 14. Februar in der Apotheke Wutzky-Center
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